BVfK - Wochenendticker 16. Februar 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Wie unterscheidet sich der Dieselkrieg von James-Bond-Filmen?

 

Es wächst die Hoffnung, dass sich die Situation rund um den Diesel wieder normalisieren wird.

Neues aus der BVfK-Oldtimerabteilung:

- Techno-Classica Essen vom 10.* bis 14. April 2019.

- T1 nach 54 Jahren Standzeit in Garage entdeckt – Motor läuft.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

WARNMELDUNG: Identitätsklau nimmt zu.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Diesel-Fahrverbote bald schon wieder Schnee von gestern?
Neue Entwicklungen und Gegenwind für die DUH.

 

AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Problemschwerpunkte beim Kfz-Leasing.

 

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag  2019.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie unterscheidet sich der Dieselkrieg von James-Bond-Filmen? Bei 007 sind die Rollen klar verteilt und der Bösewicht hält sich nicht für einen Gutmensch. Ansonsten gibt es gerade in der aktuellen Situation wenig Unterschiede, denn die seit zwei Jahren bekämpfte Dieselfraktion ist inzwischen gemeinsam mit Politik und Medien aufgewacht, um sich gegen schleichende Enteignung und Einschränkung ihrer Mobilitätsrechte zu wehren bzw. genauer hinzuschauen und darüber aufzuklären, wer denn hier welches unsaubere Spiel treibt.

Wir befinden uns daher in der unter anderem durch den Verkehrsgerichtstag im Januar eingeleiteten Schlussphase dieses Dramas. Wie bei 007 wird das Tempo schneller, die Töne schriller, die Aggression größer und die Einschläge massiver:

- Die Bundesregierung will Fahrverbote in Städten mit relativ geringer Überschreitung von Schadstoffgrenzwerte für unverhältnismäßig erklären.

- Die Lungenfachärzte haben sich verrechnet. Dennoch ändert sich am Resümee der Ärzte nichts: die Erkenntnisse der Medizin reichen nicht aus, damit Fahrverbote zu begründen.

- Die AfD fordert ein Gesetz gegen die Deutsche Umwelthilfe.

- Die Bundesregierung erhält von der EU grünes Licht. Es dürfte bald eine Toleranz von 10 µg geben, womit sich die meisten Fahrverbote erledigt haben dürften.

- Immer mehr Städte stellen eigene Messstationen auf und ermitteln wesentlich niedrigere Schadstoffwerte.

- Die DUH gerät immer mehr in Zwielicht. Die Umweltbilanz von Vielflieger Jürgen Resch dürfte nicht gerade vorbildlich sein. Der Verein schottet sich gegen neue Mitglieder ab. Es scheint, dass die Mitglieder auch gleichzeitig die recht gut verdienenden Mitarbeiter sind. Es steht der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs im Raum. Details dazu finden sich auch im untenstehenden Artikel der BVfK-Rechtsabteilung: „…Gegenwind für die DUH“

Alles in allem wächst also die Hoffnung, dass sich die Situation rund um den Diesel im Laufe des Jahres 2019 wieder normalisieren wird, auch wenn es keinen Show-down nach James-Bond-Vorbild geben wird, bei dem Jürgen Resch in die Wüste geschickt und die Umwelthilfe auf die Bedeutung zurückgestuft wird, die ihrer Größe entspricht - schließlich kommt ein Schrebergartenverein auch nicht jeden zweiten Abend in den Hauptnachrichtensendungen vor.

Richten wir also den Blick nach vorne in eine geschäftliche Zukunft, die wohl doch nicht oder nicht mehr durch wirkungslose wie auch vermeidbare Fahrverbote beeinträchtigt wird, über deren aktuellen Stand der neue Leiter der BVfK-Rechtsabteilung Ulrich Küppers am 18. März beim 12. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg referieren wird. An diesem geschichtsträchtigen und imposanten Ort wird dann wieder wie jedes Jahr an zwei Tagen im März durch das Engagement Ihres BVfK viel dafür getan, dass wir auch heute, am 19. Geburtstag unseres Verbandes stolz behaupten können:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Oldtimerabteilung:

Techno-Classica Essen vom 10.* bis 14. April 2019.

Mit der nunmehr 31. Auflage der Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile und Restaurierung blickt die in der Szene kurz "TC" genannte Messe auf 30 erfolgreiche Jahre zurück. Über 220 ausstellende Klassiker-Vereinigungen machen die Techno-Classica zum Welt-Clubtreff der Internationalen Oldtimer-Szene. Im Februar 1989 als erster großer deutscher Auto-Salon für Oldtimer, Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge organisiert, war und ist die TC oft kopiertes aber nie erreichtes Vorbild für viele andere Veranstaltungen dieser Art.

Techno-Classica -Veranstalter SIHA präsentiert u.a.

• Über 2.700 Sammler-Automobile zum Kauf, mehr als 1.250 Aussteller, über 220 Clubs und IGs

• Über 20 Marken der internationalen Fahrzeugindustrie mit Firmen-Präsentationen

• Sonderschau: Tour de France Automobile Legends

* 10. April 2019: Vorschau, Happy View Day

Mehr Informationen: Techno Classica Essen

Den BVfK-Partner DEUVET findet man wie gewohnt in der Galeria.  https://deuvet.de

Alter T1 nach 54 Jahren Standzeit in Garage entdeckt – Motor läuft.

In einer Garage in Niedersachsen ist ein 66 Jahre alter Bulli entdeckt worden: Der T1 gehörte früher der Polizei – er war der erste Bulli-Radarblitzer. Volkswagen Nutzfahrzeuge stellt ihn nun zur Besichtigung aus.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: Automobilwoche: Alter T1 nach 54 Jahren in Garage entdeckt

 (Foto: VW Volkswagen Nutzfahrzeuge AG)

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

WARNMELDUNG: Identitätsklau nimmt zu

Wie schon in der letzten Wochen berichtet, werden die Methoden, um an Daten zu kommen, immer dreister. Heise-Online berichtet aktuell über einen Fall, in dem eine Frau während ihres USA-Urlaubs verhaftet wurde, da unter ihrem Namen ein betrügerischer Webshop eröffnet wurde, der gefälschte Louis-Vuitton-Taschen verkaufte. Lesen Sie mehr darüber hier: >>> Heise Online

Wir möchten Ihnen ein paar Tipps geben, wie Sie sich vor dem Datendiebstahl schützen können. In den meisten Fällen beginnt der Diebstahl mit einer E-Mail, die einen Link enthält um nächsten Schritt machen zu können. Aber auch Soziale Netzwerke wie Facebook, Ebay und Co. sind gern gesehene Plattformen um Daten auszuspähen. 

1. Folgen Sie keinen Links in E-Mails, die Ihnen eine Rechnung oder Bestellung zum Download anbietet. 

2. Schauen Sie sich die Absender-Adressen genau an. Meistens sind die Mails nur mit einem vertrauenswürdigen Namen versehen, die Absender-E-Mail-Aadresse sieht dann aber alles andere als zum suggerierten Absender gehörend aus. 

3. Geben Sie auf einer Webseite nie Ihre Logindaten ein, um an vermeintliche Geschenke wie Extra-Speicherplatz, Gutscheine oder Datenvolumen zu gelangen. 

4. Laden Sie nie Kopien oder Fotos Ihrer Ausweisdokumente ins Netz um Ihre Identität zu bestätigen. Nach so einer Aufforderung greifen Sie lieber zum Hörer und rufen den vermeintlichen Initiator an um nach der Richtigkeit zu fragen. 

5. Verschlüsseln Sie auf eigenen Webseiten persönliche Daten wie z.Bsp. E-Mail-Adressen oder stellen Sie diese Informationen als Bild bereit, so dass Roboter die Informationen nicht aus dem Quelltext der Seite auslesen können. 

6. Nutzen Sie für Ihre Internetseiten Sicherheitszertifikate (SSL-Zertifikate), die die Eingaben Ihrer Webseitenbesucher verschlüsseln. Denn für das was auf Ihrer Seite passiert, tragen Sie als Webseitenbetreiber die Verantwortung. 

7. Der Dauerbrenner: Sichern Sie Internet-Browser, E-Mails und PC's mit aktueller Antivirus und Anti-Malware-Software. 

Und wenn Sie doch einmal das Gefühl haben, das etwas nicht stimmt oder Sie unsicher sind, ändern Sie die Passwörter der betroffenen Konten unverzüglich. Sollten Sie Ihre Daten im Netz an Stellen finden, wo sie nicht sein sollten, erstellen Sie Screenshots und fordern mit Hilfe von Polizei oder Anwälten, die Betreiber zur Unterlassung auf.

Fragen oder Hilfestellung gerne an m.manthey@bvfk.de

Auf eine sichere Zukunft im Netz!

Ihre BVfK-IT

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Diesel-Fahrverbote bald schon wieder Schnee von gestern?
Neue Entwicklungen und Gegenwind für die DUH.

Es bleibt das alles beherrschende Thema in Deutschland: Die Diesel-Problematik. Praktisch keine Woche vergeht ohne Neuigkeiten. Ließen die Meldungen in der Vergangenheit die Kopfschmerzen für Dieselfahrer und betroffene Kfz-Händler gleichermaßen regelmäßig stärker werden, gibt es nun einen Silberstreif am Horizont. Gleich mehrere Nachrichten lassen auf Besserung und Beruhigung der Situation um die Selbstzünder hoffen. Ungemütlicher wird es derweil für die DUH.

EU-Kommission billigt Plan der Bundesregierung zur Einschränkung der Fahrverbote.

Mitte der Woche kam die erste frohe Kunde aus Brüssel. Dort hatte die Bundesregierung vor drei Monaten einen Gesetzesentwurf vorgestellt, um weitere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Die EU-Kommission hat nunmehr verlauten lassen, dass gegen den Entwurf keine gravierenden Bedenken bestehen. Mit dem Gesetz können zwar natürlich nicht die von der EU vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte (40 Mikrogramm) nach oben korrigiert werden. Allerdings soll das Gesetz einen Toleranzbereich für geringfügige Überschreitungen normieren, innerhalb dessen ein Fahrverbot als Maßnahme zur Luftreinhaltung unverhältnismäßig und damit unzulässig sein soll. Im Gespräch ist hierfür eine Marke von 50 Mikrogramm. Dies hätte weitreichende Wirkung, denn die meisten Kommunen in Deutschland, in denen die Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden, liegen unterhalb von 50 Mikrogramm. Damit könnten viele drohende Fahrverbote vom Tisch sein. In Berlin zeigte man sich zuversichtlich, das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.

Vorerst keine Diesel-Fahrverbote in München.

Nahezu zeitgleich wurde in der vergangenen Woche die Entscheidung der bayerischen Landesregierung publik, in München auf absehbare Zeit auf Fahrverbote zu verzichten. Auch dort ist man u.a. der Meinung, dass Fahrverbote eher ultima ratio und nicht verhältnismäßig sind. Damit geht Bayerns Landesregierung auf direkten Konfrontationskurs zur DUH, die bekanntlich bundesweit Fahrverbote gerichtlich erzwingen will. Man muss also davon ausgehen, dass die DUH auch in diesem Fall gegen die Entscheidung der Landesregierung klagen wird.

Ist die DUH ein gemeinnütziger Verein?

Just in dieser Zeit sieht sich die DUH jedoch selbst verstärkter Gegenwehr ausgesetzt. Insbesondere das Finanzgebaren der DUH wird mittlerweile von vielen Seiten kritisch beäugt. Der Vorwurf der Mittelfehlverwendung steht im Raum. So zahle die DUH ihrem Bundesgeschäftsführer ein unverhältnismäßig hohes Gehalt. Weitere Gelder würden durch die Vielfliegerei des Geschäftsführers verschwendet. Die CDU will daher näher beleuchtet wissen, ob die DUH noch die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt.  In diesem Zusammenhang hat im zuständigen Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch eine Anhörung zu allgemeinen Fragen zur Gemeinnützigkeit stattgefunden. Konkrete Ergebnisse sind noch nicht bekannt. Das Bundesfinanzministerium hat aber im Fall der DUH angekündigt, sich von der zuständigen Landesfinanzverwaltung von der Prüfung der Gemeinnützigkeit berichten zu lassen. Bei Aberkennung des Status als gemeinnütziger Verein droht der DUH neben dem Wegfall von Steuerbegünstigungen auch der Verlust des Klagerechts in Umweltangelegenheiten. Weitere Klagen zur Erreichung von Diesel-Fahrverboten könnten dann unzulässig sein.

Von der DUH abgemahnter Kfz-Händler wehrt sich bis zum BGH.

Für die bei Kfz-Händlern gefürchteten Abmahnungen der DUH spielt die Frage der Gemeinnützigkeit indes unmittelbar keine Rolle. Dennoch ziehen auch in diesem Zusammenhang möglicherweise Wolken über der DUH auf. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten von einem Kfz-Händler, der die von der DUH wegen eines Verstoßes gegen die Pkw-EnVKV abverlangte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen wollte. Der Händler sah seinen Fehler zwar ein, hielt das Abmahngeschäft der DUH allerdings für rechtsmissbräulich. Das OLG Stuttgart gab der DUH Recht, allerdings offenbar nur mit Bauchschmerzen. Denn die Richter öffneten dem Kfz-Händler die Tür zur höchsten deutschen Gerichtsinstanz, dem BGH. Dort könnte nun z. B. die Frage geklärt werden, ob die DUH ihr Recht auf die Erzielung von Abmahngebühren nutzen darf, um Zwecke zu finanzieren, die mit der Information über unerlaubte Geschäftspraktiken oder deren Verfolgung gar nichts zu tun haben. Oder mit anderen Worten: Darf die DUH andere Vereinszwecke wie die Anti-Diesel-Kampagne mit Geldern bezahlen, die sie Kfz-Händlern wegen fehlender Angaben zum Energieverbrauch abgetrotzt hat?

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten hat der Kfz-Händler Revision zum BGH eingelegt. Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen.
                                                                                                                                         Stefan Obert
BVfK- Rechsabteilung

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AUTORECHTSTAG - AKTUELL: Problemschwerpunkte beim Kfz-Leasing.

Im Kfz-Leasingrecht gibt es viele offene Fragen und ungelöste Probleme. Da spektakuläre Entscheidungen auf sich warten lassen, wird der Deutsche Autorechtstag 2019 die juristischen Brennpunkte auch in diesem Bereich gründlich behandeln.

Nachdem sich der Autorechtstag 2017 mit der nach wie vor offen und im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage eingehend befasst hat, ob der Km-Leasingvertrag mit einem Verbraucher eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe darstellt und von den Verbraucherschutzvorschriften erfasst wird, richtet die Referentin Ihr Augenmerk in diesem Jahr vorrangig auf den Widerruf und seine Auswirkungen auf Kfz-Leasingverträge.

Hier hat die Umsetzung der VerbrRRL und die damit einhergehende Neustrukturierung des Widerrufsrechts zu großer Verunsicherung bei den betroffenen Leasingfirmen geführt und zu beklagen ist, dass bis heute keine einheitliche Linie gefunden wurde. Insbesondere im Hinblick auf die Widerrufsfolgen gehen die Meinungen im juristischen Schrifttum weit auseinander, was nicht verwundert, da die §§ 357, 357a BGB kompliziert miteinander verschachtelt sind. Rechtsprechung, welche Klarheit schaffen könnte, ist noch nicht vorhanden.

Weitere Schwerpunkte des Referats werden die Schwachstellen des Andienungsvertrages, und die Nachlieferungsproblematik im Rechtsverkehr mit Verbrauchern sein. Die Geltendmachung der Andienung hat zwangsläufig zur Folge, dass ein Verbrauchsgüterkaufvertrag zustande kommt und die Leasinggesellschaft Gewährleistung für die mangelfreie Beschaffenheit des Leasingfahrzeugs erbringen muss, obwohl sie es zu keiner Zeit in Besitz gehabt hat.

Die Nachlieferung reißt eine Deckungslücke in die Vollamortisationskalkulation der Leasinggesellschaft, weil sie dem Lieferanten Wertersatz für die vom Leasingnehmer gezogenen Nutzungen des mangelhaften Fahrzeugs zu leisten hat, ohne beim Leasingnehmer Regress nehmen zu können, da dieser für die Dauer der Nutzung die Leasingraten gezahlt hat. Für beide Problembereiche gibt es Lösungsvorschläge im Schrifttum, mit denen sich die Referentin kritisch auseinandersetzt.

Aus aktuellem Anlass wird sie sich auch mit den Ergebnissen des diesjährigen 57. Verkehrsgerichtages befassen, der den Gesetzgeber erneut aufgefordert hat, die inakzeptable Haftungslücke zu beseitigen, die sich auftut, wenn - wie beim Kfz-Leasing, aber nicht nur dort – Halter und Eigentümer des Fahrzeugs nicht personengleich sind.

Ein Blick auf die Auswirkungen der Dieselkrise auf die Leasingbranche und eine Zusammenstellung interessanter Leasingurteile von Instanzgerichten rundet den Beitrag ab.

Eva Hettwer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht

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Autorechtstag vom 18. - 19. März wieder auf dem Petersberg. 

Zwei Jahre Zwangspause vom geschichtsträchtigen Ort und vorübergehender Umzug ins MARITIM am Fuß des Drachenfels waren vorordnet, um das historische Gebäude mitsamt Hotel auf den neusten Stand zu bringen. Nun tagen Deutschlands Blech-Juristen und die an deren Themen Interessierten wieder hoch über dem Rhein.

(Bild links: Zurück auf dem Petersberg: Der VIP-Oldtimer-Shuttle des Deutschen Autorechtstags)

Mitgliederinformationen zum Deutschen Autorechtstag 2019

BVfK-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen. Informieren Sie sich hier:

 >>> Zur Agenda des 12. Deutschen Autorechtstags

>>> Zur Online-Anmeldung des 12. Deutschen Autorechtstags

 Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag

Leitung/Vorstand: Prof. Dr. Ansgar Staudinger; RA Dr. Kurt Reinking; BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball. Beirat: Silvia Schattenkirchner, Ulrich Dilchert, Ansgar Klein, Marcus Gülpen. Veranstalter: ADAC eV; BVfK eV; ZDK eV. c/o BVfK e.V. Bundeskanzlerplatz / Reuterstr.241 D-53113 Bonn. Verantwortlich: Ansgar Klein. Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FA.

 

www.deutscher-autorechtstag.de  info@deutscher-autorechtstag.de

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